Tagung: 50 Jahre Zweites Südtiroler Autonomiestatut – 30 Jahre Streitbeilegung Österreich – Italien – Eine Bestandsaufnahme und ein Blick in die Zukunft

Das detaillierte Programm zur Tagung finden Sie hier: www.uibk.ac.at/events/info/2022/zweites-suedtiroler-autonomiestatut
Am 11. Juni 2022 findet an der Universität Bozen (Saal D102) von 9.00-13.00 Uhr eine vom Südtiroler Bildungszentrum mitorganisierte Tagung zu zwei Jubiläen statt: zum 50jährigen Jubiläum des Südtiroler Autonomiestatuts und zu 30 Jahren Beilegung des seit 1960/1961 vor den Vereinten Nationen behängenden Streits zwischen Österreich und Italien.
Dabei werden renommierte Experten aus Österreich, Italien und Deutschland vortragen und einen Blick zurück werfen, die aktuelle Situation des Südtiroler Autonomierechts analysieren und auch ein Prognose für die Zukunft wagen, auch in rechtsvergleichender und sozialwissenschaftlicher Perspektive.
So wird Rolf Steininger einen historischen Abriss zur Autonomieentwicklung liefern, Günther Pallaver eine politikwissenschaftliche Analyse zu „Autonomie und sozialer Wirklichkeit“ beisteuern, Roberto Toniatti die rechtlichen Regeln über die Fortentwicklung des Autonomierechts behandeln und Oskar Peterlini der gegenwärtig vieldiskutierten Frage nachgehen, ob die Autonomieentwicklung seit der Verfassungsreform von 2001 einen „Fortschritt“ oder einen „Rückschritt“ darstellt.
Eng damit zusammen hängt die von Peter Hilpold geprüfte Frage, wie die Streitbeilegungserklärung 30 Jahre später zu beurteilen ist. Soll Österreich, so wie nun vertreten, eine „Wiederherstellung“ der Situation des Jahres 1992 verlangen?
Daran schließt unmittelbar das Referat von Giuseppe Nesi an, der den rechtlichen Stellenwert der mittlerweile zahlreichen Notenwechsel zwischen Österreich und Italien seit 1992 prüft.
Auf die vielfältigen Umsetzungsmechanismen, die das Südtiroler Autonomierecht kennt, geht Stefania Baroncelli ein, während Monica Rosini die Entwicklung des Südtiroler Autonomierechts im Lichte der Verfassungsreform des Jahres 2001 prüft.
Mit den Kollektivrechten im Südtiroler Autonomierecht beschäftigt sich Christoph Perathoner.
Oft wird übersehen, dass die Autonomiedebatte nicht nur und auch nicht primär eine rechtliche Frage ist. Ein abschließender sozial- und kulturwissenschaftlicher Teil der Tagung soll deshalb – in Ergänzung zum einführenden Teil – die Perspektive nochmals erweitern. So wird Herrmann Atz über die „Südtirol-Autonomie und ihre Folgen für das Verhältnis der autochthonen Sprachgruppen im Spiegel der Umfrageforschung“ sprechen, Elsbeth Wallnöfer über den Heimatbegriff in Verbindung mit Südtirol und Roland Benedikter wird eine universelle Perspektive anlegen und über „glokale“ Sozialwissenschaft und Zukunftsbildung im Kontext der Südtiroler Autonomiediskussion sprechen.
Den Teilnehmern soll auch ausreichend Gelegenheit für Diskussion mit den Referenten gegeben werden.
Das fertige Programm wird in Kürze präsentiert werden. Darauf werden sich auch die Namen der prominenten Zeitzeugen finden, die auf politischer Ebene das Südtiroler Autonomiestatut mitgestalten konnten, und die einleitend zu Wort kommen sollen.
Diese Tagung ist gleichzeitig auch Ausdruck der immer intensiver werdenden Zusammenarbeit der Universitäten Innsbruck, Bozen und Trient in der Euregio.
Die Südtiroler Landesregierung vertritt Landesrat Philipp Achammer.