VERÖFFENTLICHUNGEN


Das Haushaltsrahmengesetz 2007
eine steuerrechtliche Analyse
von Prof. Dr. Peter Hilpold und Prof. Dr. Walter Steinmair

Wohl noch nie hat ein Haushaltsrahmengesetz zu derart kontroversen Diskussionen zwischen den politischen Parteien, zwischen einzelnen Verbänden, aber auch zwischen normalen Bürgern geführt, wie jenes für das Jahr 2007. Das Haushaltsrahmengesetz 2007 hat tief gehende Bruchlinien innerhalb der italienischen Gesellschaft offen gelegt und gezeigt, dass man von einem Konsens über die grundlegenden wirtschaftspolitischen Weichenstellungen für die Zukunft noch weit entfernt ist.
Bei aller Kritik, die man an einzelnen Bestimmungen üben kann, ist aber dennoch festzuhalten, dass dieses Gesetz dem grundlegenden Reformbedarf, mit welchem das italienische Wirtschafts- und Steuersystem konfrontiert ist, zumindest kurzfristig gerecht werden kann. Weitere Reformen – insbesondere struktureller Art - sind aber notwendig.
Ungeachtet der gebotenen Bescheidenheit, wie sie sich für ein kleines Land wie Südtirol geziemt, sei es dennoch erlaubt festzuhalten, dass dieses Gesetz auch Südtiroler Handschrift trägt: sowohl was den Einsatz Südtiroler Politiker in Rom anbelangt als auch in Hinblick auf Erfahrungen, die in Südtirol – insbesondere im umweltpolitischen Bereich – gemacht worden sind.
Die vorliegende Arbeit soll insbesondere die steuerrechtlichen Neuerungen, die mit diesem Gesetz einhergehen, einer Kommentierung unterziehen und auch die durchaus beachtlichen Chancen verdeutlichen, die dieses Gesetz für eine Vielzahl an Steuerpflichtigen bietet.
Nachdem die im Herbst 2006 veröffentlichte Kommentierung zum Bersani-Visco-Dekret derart wohlwollend aufgenommen worden ist, haben die Autoren dem von vielen Seiten geäußerten Wunsch nach einer Analyse auch des Haushaltsrahmengesetzes 2007 Folge leisten wollen und dafür andere Arbeiten, insbesondere jene am „Grundriss des italienischen Steuerrechts, Bd. II“ zurückgestellt. Die Autoren hoffen aber, dieses Werk dennoch noch im Jahr 2007 veröffentlichen zu können.
Dank für die Mithilfe gebührt wiederum unserem wissenschaftlichen Mitarbeiter Herrn Mag. Klaus Rier sowie unseren vielen Studierenden an der Universität Innsbruck, die mit ihrem tagtäglich gezeigten Interesse am italienischen Steuerrecht den Hauptmotivationsquell für die kontinuierliche Auseinandersetzung mit der ständig ansteigenden Flut an Neuerungen bilden.